Als ersten Schritt, wenn man merkt, dass ein oder beide Kennzeichen gestohlen wurden, führt zur nächsten Polizei-Dienststelle. Bei der Polizei muss der Verlust gemeldet werden, denn nur mit einer Verlustbescheinigung akzeptiert die Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen.
Gleichzeitig wird das gestohlene Kennzeichen für zehn Jahre gesperrt. Hatte das Kennzeichen eine Wunschnummer, ist diese also gesperrt. Somit können Sie im Anschluß bei uns ein neues Wunschkennzeichen bestellen.
Ich habe mein Kennzeichen verloren, es wurde gestohlen?
FAQ
- Wie erfahre ich, ob meine Wunschkennzeichen noch frei sind?
- Wie reserviere ich mein Wunschkennzeichen?
- Ich habe mein Kennzeichen verloren, es wurde gestohlen?
- Kann ich Kurzzeitkennzeichen bestellen?
- Sind die Nummernschilder der Norm entsprechend?
- Sind die Nummernschilder mit einem DIN-Stempel versehen?
- Sind die Nummernschilder reflektierend?
- Wie kann ich meine Nummernschilder am Fahrzeug befestigen?
- Bekomme ich automatisch zwei Nummernschilder zugesandt?
- Wann wird meine Bestellung geliefert?
- Wann kommen meine am Wochenende bestellten Kennzeichen?
- Mit welchem Anbieter werden die Nummernschilder versandt?
- Was kostet der Versand?
- Ist ein Versand ins Ausland möglich?
- Kann ich meine Bestellung vor Ort abholen?
- Welche Zahlungsmöglichkeiten kann ich wählen?
- Ist ein Umtausch oder Rückgabe der Nummernschilder/Bestellung möglich?
- Verbotene Kennzeichen in Deutschland