Als ersten Schritt, wenn man merkt, dass ein oder beide Kennzeichen gestohlen wurden, führt zur nächsten Polizei-Dienststelle. Bei der Polizei muss der Verlust gemeldet werden, denn nur mit einer Verlustbescheinigung akzeptiert die Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen.
Gleichzeitig wird das gestohlene Kennzeichen für zehn Jahre gesperrt. Hatte das Kennzeichen eine Wunschnummer, ist diese also gesperrt. Somit können Sie im Anschluß bei uns ein neues Wunschkennzeichen bestellen.